Stmk Dienst- und BesoldungsrechtsG: § 18 Abs 2 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse)
§ 32 Abs 1 (Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten, Unterstützungspflicht; Informationspflicht)
§ 269 Abs 6 (Verwendungszulage, Entfall bei Versetzung aus selbst zu vertretenden Gründen; nur bei schuldhafter Verletzung dienstlicher Interessen)