BauV: § 82 Abs 1 (Schalungen und Lehrgerüste; Aufstellungserfordernisse; Gebot der sicheren Aufnahme auftretender Belastungen und Beanspruchungen an allen Bauphasen; keine ausreichende Auseinandersetzung für alle Bauphasen)
BauV: § 82 Abs 1 (Schalungen und Lehrgerüste; Aufstellungserfordernisse; Gebot der sicheren Aufnahme auftretender Belastungen und Beanspruchungen an allen Bauphasen; keine ausreichende Auseinandersetzung für alle Bauphasen)