Mit der zweiten B-VG-Novelle von 2008 wurde der Selbstverwaltung ein eigenes Hauptstück gewidmet und auch der nichtterritorialen und damit nicht zuletzt der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage gegeben. Darüber hinaus wurde die Sozialpartnerschaft in der Bundesverfassung mit der Festlegung verankert: "Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern." Dem rechtlichen Gehalt dieser programmatischen Erklärung wird im vorliegenden Aufsatz nachgegangen.