Tir GVG 1996: § 6 Abs 1 lit a (Genehmigungsvoraussetzungen; Rechtserwerb darf weder öffentlichen Interessen an der Erhaltung oder Stärkung eines leistungsfähigen
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Bauernstandes noch dem öffentlichen Interesse an der Schaffung oder Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes widersprechen)