Verletzung (Gesetz)
VfGH 13. 12. 2007, G 16/07
Die für Anbieter von Wertpapierdienstleistungen zu geringe Strafdrohung im Verhältnis zum Telekommunikationsrecht für unerlaubte Telefonwerbung (§ 12 Abs 3 WAG in der Fassung BGBl I 2001/97) ist eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.