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VfGH 25. 2. 2008, B 1922/06, G 217/06 (Dienstrecht)

JudikaturVfGHZfV 2008/1331ZfV 2008, 712 Heft 5 v. 29.10.2008

BDG 1979 § 41a (Disziplinarverfahren; Berufungskommission; Doppelbestrafung, keine)

VfGH 25. 2. 2008, B 1922/06, G 217/06

Insoweit der Einschreiter in seiner an den VfGH gerichteten Eingabe behauptet, durch den angef B in dem ihm gem Art 4 7. ZPMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt zu sein, genügt es, darauf hinzuweisen, dass Art 4 7. ZPMRK auf das Disziplinarverfahren iSd BDG keine Anwendung findet; daran ändert auch das Urteil des EGMR (Große Kammer) vom 19. 4. 2007 (Eskelinen ua gegen Finnland, Beschwerde Nr 63.235/00) nichts. Schon deshalb geht der Vorwurf ins Leere, der Einschreiber sei durch den angef B wegen Anwendung des behaupteter Maßen verfassungswidrigen § 41a Abs 5 BDG 1979 in seinen Rechten verletzt worden. Die behauptete Verfassungswidrigkeit der mangelnden Anrufbarkeit des VwGH gegen Entscheidungen der Berufungskommission trifft iHa Art 133 Z 4 B-VG nicht zu.

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