ZustG § 11 Abs 1 (Zustellungen im Ausland; Maßgeblichkeit internationaler Vereinbarungen, sonst des Rechtes des Zustellstaates oder der internationalen Übung, Tschechien; keine Ermittlung des maßgeblichen Rechtes)
VwGH 29. 2. 2008, 2007/02/0315
Die belBeh hätte iSd § 11 Abs 1 ZustG für die Annahme einer wirksamen Zustellung der in Rede stehenden Strafverfügung an den Bf in Tschechien am 7. 8. 2006 und für die daraus resultierende Verspätung des Einspruches klären müssen, welche zustellrechtlichen Regelungen für den Fall der Zustellung eines in deutscher Sprache abgefassten behördlichen Schriftstückes einer österr Beh in Tschechien gelten. Es wäre aber auch allenfalls zu erforschen gewesen, ob iSd Bestimmung bei der Zustellung von Strafverfügungen von einer internationalen Übung ausgegangen werden kann.