AVG § 10 Abs 2 (Vertreter, Vollmacht, Inhalt und Umfang; Verwaltungsstrafverfahren; Vollmacht nur zur Vertretung in umsatzsteuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und zur Unterfertigung von Eingaben, Steuererklärungen etc inklusive Zustellvollmacht gegenüber Abgabenbehörden nicht ausreichend)