VwGG § 46 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Streichung einer Fristvormerkung im Kalender; fehlendes Kontrollsystem zur Vermeidung von Fristversäumnissen)
VwGH 19. 12. 2007, 2007/08/0246
Die Eintragung einer Frist in einen Kalender in einem Fall wie dem gegenständlichen hat die Funktion eines "Warnsignales". Das Streichen einer Fristvormerkung vor dem letzten Tag einer Frist bewirkt die Ausschaltung der Fristvormerkung als "Warnsignal" und läuft daher dem eigentlichen Zweck einer Fristvormerkung zuwider (VwGH 3. 4. 2001, 2000/08/0214 = ZfV 2002/1361).