VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit; nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses; Feststellungsantrag nach § 51 FPG; freiwillige Rückkehr in Heimatland)
VwGH 28. 2. 2008, 2006/21/0264
Gem § 51 Abs 4 FPG darf der Fremde bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag in diesen Staat nicht abgeschoben werden, es sei denn, der Antrag wäre nach § 51 Abs 1 oder 2 FPG zurückzuweisen. Nach Abschiebung des Fremden in einen anderen Staat ist das Feststellungsverfahren als gegenstandslos einzustellen.