StVG § 107 Abs 1 Z 9 (Ordnungswidrigkeit; ungebührliches Benehmen; speziellere Norm zu § 107 Abs 1 Z 10 und zu Abs 3; unzulässige Anwendung aller dreier Bestimmungen auf ein und denselben Sachverhalt)
§ 107 Abs 1 Z 10 (Ordnungswidrigkeit; sonstiger Verstoß gegen die Pflichten der Strafgefangenen; subsidiäre Anwendung zum Tatbestand nach § 107 Abs 1 Z 9; ebenso)