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VwGH 23. 1. 2008, 2007/08/0321 (Sozialversicherung)

JudikaturVwGHZfV 2008/1268ZfV 2008, 690 Heft 5 v. 29.10.2008

AlVG § 21 Abs 8 (Bemessungsgrundlagenschutz für Arbeitslose, die das 45. Lebensjahr vollendet haben; kein Schutz von vor Erreichung des 45. Lebensjahres erzielten Bemessungsgrundlagen)

VwGH 23. 1. 2008, 2007/08/0321

1. Die Bf wendet sich gegen die von der belBeh vorgenommene Auslegung des § 21 Abs 8 AlVG, wonach der "Bemessungsgrundlagenschutz" nach dieser Bestimmung lediglich dann gelten solle, wenn Arbeitslosengeld nach Vollendung des 45. Lebensjahres bezogen werde, die betreffende Person danach wiederum eine Arbeit aufnehme und später erneut arbeitslos werde. Sie verweist zur Begründung ihres Beschwerdevorbringens auf die Ausführungen von Krapf/Keul (Arbeitslosenversicherungsgesetz - Praxiskommentar Rz 477 zu § 21 AlVG), wonach der Gesetzeswortlaut des § 21 Abs 8 AlVG die Auslegung zulasse, dass auch eine für einen Leistungsanspruch vor Vollendung des 45. Lebensjahres herangezogene Bemessungsgrundlage geschützt sein solle.

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