AlVG § 14 Abs 2 (Anwartschaft für die weitere Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaft allein durch inländische Beschäftigungszeiten)
§ 21 Abs 1 (Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes)
§ 21 Abs 7 Z 1 (Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Berücksichtigung ausländischer Beschäftigungszeiten; nicht anwendbar, wenn die Anwartschaft allein durch inländische Beschäftigungszeiten erfüllt ist)