NÖ NSchG 2000: § 7 Abs 1 Z 1 (Bewilligungspflicht außerhalb des Ortsbereichs für alle Bauwerke, die nicht Gebäude sind)
§ 7 Abs 2 (alternative Versagungsgründe)
§ 7 Abs 2 Z 1 (Versagungsgrund der nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; Eingriffswirkung in das Landschaftsbild, auch bei schon vorhandenen anderen Eingriffen; Befristung wäre keine taugliche Nebenbestimmung; Windpark mit fünf Windkraftanlagen)