UOG 1993: § 28 Abs 6 a (Habilitationsverfahren, Abweisung des Antrages bei negativer Beurteilung einer der Voraussetzungen im ersten Abschnitt; Gemeinschaftsarbeiten scheiden nicht von vornherein aus)
VwGH 29. 10. 2007, 2004/10/0036
Die besondere Habilitationskommission ist in Übernahme der Rechtsauffassung von Leonhartsberger, Das Habilitationsverfahren nach dem UOG 1993, 71 f, davon ausgegangen, dass Gemeinschaftsarbeiten nicht von vornherein als Habilitationsschrift ausscheiden. Sie hat die im Konjunktiv formulierten Ausführungen der genannten Autorin aaO dahin gehend verstanden, dass dann, wenn der Eigenanteil des Habilitationswerbers nicht festgestellt werden könne, die Qualifikation zu verneinen sei. Gleichzeitig hat sie sich aber der Beurteilung der in erster Instanz eingesetzten Habilitationskommission angeschlossen und in inhaltlicher Auseinandersetzung mit den eingereichten Arbeiten festgestellt, dass diese (offenbar gemeint: auch wenn man sie zur Gänze dem Bf zuordnen könne) "umfangreiche Arbeiten aus der täglichen Praxis eines Raumplaners" seien, "aber Veröffentlichungen der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus diesen Praxisfällen gänzlich" fehlten. Abweisung.