FPG § 11 (Begründungspflicht; Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland; Sachverhalt aus dem Akt nachvollziehbar)
§ 21 Abs 5 (Visaerteilung; entgegenstehende öffentliche Interessen; ausreichende Unterhaltsmittel; finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft)