FPG § 60 Abs 2 Z 9 (Rückkehrverbot, befristetes; Anwendbarkeit des FPG; türkischer Staatsangehöriger; Anwendbarkeit des ARB 1/80; "Scheinehe")
VwGH 28. 2. 2008, 2006/18/0277
1.1. Der Bf bringt vor, er falle in den Anwendungsbereich des BeschlussesNr 1/80 des - durch das Abk zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei errichteten - Assoziationsrates vom 19. 9. 1980 über die Entwicklung der Assoziation (im Folgenden: ARBNr 1/80), weil er erwerbstätig sei. Er erfülle somit die Kriterien des Art 6 ARB.