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VwGH 29. 1. 2008, 2005/05/0193 (Enteignung)

JudikaturVwGHZfV 2008/1201ZfV 2008, 662 Heft 5 v. 29.10.2008

NÖ StrG: § 11 Abs 1 (Enteignung für Bau oder Umgestaltung einer öffentlichen Straße oder Umwandlung einer Privatstraße in eine öffentliche Straße; Verbreiterung einer bestehenden Straße; keine subjektiven Rechte der Eigentümer der benötigten Grundstücke außer dem Recht auf Zugang im Baubewilligungsverfahren, dennoch Bindungswirkung des Baubewilligungsbescheids für die Frage der Notwendigkeit der Enteignung; Umplanung, Herausnahme eines Begleitwegs aus dem Projekt; Fehlen einer bindenden Entscheidung über das konkrete Projekt aufgrund einer Umplanung nach Erteilung der Bewilligung)

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