NÖ StrG: § 11 Abs 1 (Bau oder Umlegung einer Straße; Enteignung)
§ 11 Abs 3 (Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang der Enteignung; Zuständigkeit der Landesregierung)
§ 11 Abs 4 (vermögensrechtliche Nachteile des Enteigneten, Schadloshaltung, einschließlich des Werts der besonderen Vorliebe)