Sbg Güter- und SeilwegeLG: § 4 Abs 1 (umfasst ein Bringungsrecht die Berechtigung zur Errichtung einer Bringungsanlage, hat der Eigentümer des zu belastenden Grundstückes Anspruch auf die Einlösung der für die Bringungsanlage erforderlichen Grundfläche)
VwGH 23. 1. 2008, 2005/07/0001