BEinstG § 8 Abs 4 lit a (Kündigung; Fortsetzung des Dienstverhältnisses kann dem Dienstgeber nicht zugemutet werden; Voraussetzungen; Interessenabwägung ist bei jeder meritorischen Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung vorzunehmen)
VwGH 28. 2. 2008, 2006/11/0018