Tir ROG 2001: § 38 Abs 1 lit d (Wohngebiet, zulässige Bauten; neben Wohnzwecken im untergeordneten Ausmaß auch Büros, Kanzleien, Ordinationen, Gebäude für Betriebe und Einrichtungen, die der täglichen Versorgung oder der Befriedigung der sozialen, kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung des betreffenden Gebiets dienen; Café nicht schlechthin unzulässig)
§ 39 (Gewerbe- und Industriegebiet)