Stmk BauG: § 19 (bewilligungspflichtige Vorhaben; Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen; Container; bautechnische Kenntnisse bei der Herstellung erforderlich; unmaßgeblich, ob für das Aufstellen keine bautechnischen Kenntnisse erforderlich)
§ 21 Abs 1 (baubewilligungsfreie Vorhaben; Nebengebäude außer Garagen, Zäune)