BauKG § 2 Abs 3 (Begriffsbestimmungen; "Baustellen"; zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen)
§ 10 Abs 1 Z 3 (Strafbestimmungen; Planungskoordinator; Verletzungen von Verpflichtungen zur Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für Baustelle; Tatort Sitz des Unternehmens)