ApG: § 29 Abs 1 idF BGBl I 2004/5 (Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke für einen Arzt der "Allgemeinmedizin"; "approbierte Ärzte" besitzen diesen Anspruch nicht)
RL 93/16/EWG zur Erleichterung der Freizügigkeit der Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise: Art 30 (spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin)