FSG § 25 Abs 2 (Dauer der Entziehung; bei einer Entziehung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung ist Entziehungsdauer aufgrund eines Gutachtens gemäß § 24 Abs 4 für die Dauer der Nichteignung festzusetzen)
FSG-GV § 13 Abs 1 (bei Verdacht einer psychischen Erkrankung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine psychiatrische fachärztliche Stellungnahme beizubringen, die die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mitbeurteilt)