FPG § 60 Abs 1 Z 11 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Durchsetzbarkeit der Ausreise; Einreise ohne besondere Bewilligung; Eheschließung; kein Aufenthaltsrecht)
VwGH 13. 11. 2007, 2007/18/0447
Die Bf bestreitet nicht, dass sie mit B vom 5. 4. 2006 rechtskräftig aus dem Bundesgebiet ausgewiesen worden ist, sodann das Bundesgebiet am 14. 4. 2006 verlassen hat und ohne die besondere Bewilligung nach § 73 FPG binnen zwölf Monaten nach Durchsetzbarkeit der genannten Ausweisung wieder eingereist ist. Gegen die Ansicht der belBeh, der Tatbestand des § 60 Abs 2 Z 11 FPG sei erfüllt, bestehen daher keine Bedenken.