Vlbg BauG: § 17 Abs 1 idF LGBl 2003/23 (Schutz des Ortsbildes; Bauwerke, Gestaltung; Einfügung in die Umgebung oder Auf-andere-Art-der-Umgebung-gerecht-Werden)
§ 17 Abs 2 (Rücksichtnahme auf erhaltenswerte Charakteristik des Ortsbildes und erhaltenswerte Sichbeziehungen)