AVG: § 13 Abs 8 idF BGBl I 1998/158 (Anbringen, Abänderung des verfahrenseinleitenden Antrages in jeder Lage des Verfahrens, wenn die Sache ihrem Wesen nach nicht geändert wird, Identität der Sache; bloße Ankündigung einer Umplanung ist keine Antragsänderung, objektiver Erklärungswert der Parteienerklärung)
VwGH 21. 6. 2007, 2003/10/0283