B-VG Art 130 Abs 1 lit a (Rechtswidrigkeit, generelle Weisungen sind keine den VwGH bindenden Rechtsquellen; Erlässe)
VwGG § 42 Abs 2 Z 1 (Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Verstoß gegen eine auch den VwGH bindende Rechtsnorm; Erlässe sind als generelle Weisungen kein Prüfungsmaßstab vor dem VwGH)