Wr SozialhilfeG: - (Sozialhilfe, Geldleistungen, Eintritt eines Rechtsnachfolgers in das Verfahren nicht vorgesehen)
VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige, Tod des Beschwerdeführers, keine Regel über die Rechtsnachfolge im Verfahren zur Gewährung einer Geldleistung zur Sicherung des Lebensbedarfes nach dem Wr SozialhilfeG)