Stmk SozialhilfeG 1998: § 4 Abs 1 (Hilfsbedürftigkeit; Fehlen eines Leistungsanspruches aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt als solches nicht in jedem Fall den Tatbestand der Hilfsbedürftigkeit)
Stmk SozialhilfeG 1998: § 4 Abs 1 (Hilfsbedürftigkeit; Fehlen eines Leistungsanspruches aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt als solches nicht in jedem Fall den Tatbestand der Hilfsbedürftigkeit)