MRK: Art 10 Abs 1 (jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung; hier: Äußerung war noch als zulässiges Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd RAO zu werten)
Art 10 Abs 2 (Möglichkeit von Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unter bestimmten Voraussetzungen)