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VfGH 1. 10. 2007, G 237/06

VfGH: GrundverkehrsrechtZfV 2008/816ZfV 2008, 433 Heft 3 v. 2.7.2008

Sbg GVG 1997: § 21 Abs 2 (Rechtsunwirksamkeit des Rechtsgeschäftes; ein Rechtsgeschäft wird auch unwirksam, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Frist gemäß § 36 Abs 1 der Antrag auf Erteilung der Zustimmung oder die Anzeige des Rechtsgeschäftes gestellt bzw erstattet wird; verfassungswidrig)

EG: Art 56 Abs 1 (Kapitalverkehrsfreiheit)

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