AVG § 69 Abs 1 (Wiederaufnahme; Gutachten eines Facharztes betreffend Gefährlichkeit für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; keine neuen Tatsachen; behaupteter Verfahrensmangel; angenommener Gesinnungswandel; Wohlverhaltenszeitraum)
VwGH 16. 10. 2007, 2004/18/0376