AVG § 6 (unzuständige Behörde; Weiterleitung an die zuständige Behörde von Amts wegen; keine Zurückweisung; Antrag auf Niederlassungsbewilligung)
VwGH 25. 9. 2007, 2004/18/0223
1.1. Die Beschwerde bestreitet nicht mehr, dass der Bf kein begünstigter Drittstaatsangehöriger iSd § 47 Abs 3 FrG ist und dass daher über den Antrag des Bf auf Niederlassungsbewilligung der LH von Wien hätte entscheiden müssen. Sie bringt jedoch vor, sowohl die ErstBeh als auch die belBeh wären gem § 6 AVG verpflichtet gewesen, den bei der unzuständigen ErstBeh anhängigen Antrag auf Niederlassungsbewilligung von Amts wegen an die zuständige Beh zu überweisen.