VStG: § 51 e Abs 3 (mündliche Verhandlung vor dem UVS; Absehen von der Durchführung, Gründe; Beantragung der Einvernahme des Rechtsmittelwerbers in seiner Berufung bedeutet Antrag auf Verhandlungsdurchführung)
VwGH 9. 10. 2007, 2007/02/0193
In der Berufung hat der Bf unter anderem seine Einvernahme beantragt. Daraus ist zu entnehmen, dass der Bf die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt, wäre doch sonst sein Antrag auf seine Einvernahme vor der belBeh nicht zu verstehen.