VStG § 65 (Kosten des Berufungsverfahrens; keine Auferlegung der Kosten, wenn Ersatzfreiheitsstrafe herabgesetzt wurde)
VStG § 16 Abs 2 (Strafe, Ersatzfreiheitsstrafe; bis zum Höchstmaß der für die Übertretung angedrohten Freiheitsstrafe, ist keine angedroht, bis zu zwei Wochen; Festsetzung nach den Regeln der Strafbemessung)