VwGG § 28 Abs 1 Z 4 (Beschwerdepunkte, keine; rechtsrichtige Durführung eines Ermittlungsverfahrens; ordnungsgemäße Bescheidbegründung; Parteiengehör; faires Verfahren; rechtsrichtige Auslegung)
VwGH 16. 10. 2007, 2007/18/0717
Mit den als verletzt bezeichneten Rechten auf rechtsrichtige Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, auf ordnungsgemäße Bescheidbegründung und auf Parteiengehör werden auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften gerichtete Beschwerdegründe geltend gemacht, mit denen nicht dargetan wird, in welchen subjektiven Rechten der Bf nach dem Inhalt des bescheidmäßigen Abspruchs verletzt sein soll (VwGH 14. 6. 2007 2007/18/0259).