VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; Verschulden eigenes; schlechte Deutschkenntnisse; nicht näher konkretisierte psychische Erkrankung; Ausschluß der Dispositionsfähigkeit)
VwGH 25. 9. 2007, 2007/18/0463
Zunächst sei ausgeführt, dass die geltend gemachten schlechten Deutschkenntnisse der Antragstellerin keinen Wiedereinsetzungsgrund darstellen (vgl etwa die bei Hauer/Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens6, S 1089, E. 71 ff zu § 71 AVG wiedergegebene Rsp, die auch hier maßgeblich ist).