B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, ua Verletzung subjektiver Rechte, Rechtsverletzungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung; keine Änderung der Rechtsposition im Falle der Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch VwGH; bloß abstrakt-theoretische Bedeutung des Beschwerdeverfahrensausganges, Zulassung zum materiellen Asylverfahren nach anfänglicher Zurückweisung des Asylverfahrens, mangelnde Rechtsverletzungsmöglichkeit in Ansehung des Zurückweisungsverfahrens)