ORF-G § 13 Abs 8 (Werbung und Patronanzsendungen; Werbung im Fernsehen für periodische Druckwerke, Verbot des Hinweises auf Inhalte, begrenzte Werbezeit; Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot für Medieninhaber hinsichtlich Sendezeiten und Tarife; Verletzung durch den ORF; Feststellungsverfahren vor Bundeskommunikationssenat; keine Antragslegitimation des betroffenen Medieninhabers; kein Recht eines Medieninhabers auf bestimmte Werbeeinschaltungen)