PublizistikförderungsG 1984: § 1 Abs 1 (Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien; Bedingungen)
§ 3 Abs 1 (politische Parteien; Feststellung der Voraussetzungen der Förderungswürdigkeit und damit ob Bewerber einen Förderungsanspruch hat und Festsetzung der Höhe der Zusatzbeträge obliegt der Bundesregierung)