NÄG § 1 (Änderung des Familiennamens oder Vornamens, Bewilligung auf Antrag; Grund nach § 2, § 3 nicht entgegen)
§ 2 (Gründe für Namensänderung; Annahme des Familiennamens seiner Eltern oder eines Elternteils oder einer Person, von der er seinen Familiennamen abgeleitet hat und deren Familienname geändert wurde; minderjähriger Antragsteller, Name einer Person, der die Obsorge für ihn zukommt)