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VwGH 12. 9. 2007, 2007/04/0138

VwGH:GewerberechtZfV 2008/671ZfV 2008, 386 Heft 3 v. 2.7.2008

GewO 1994 § 113 Abs 4 (Sperrstunde und Aufsperrstunde; Widerruf der Bewilligung einer späteren Sperrstunde ist keine Vorschreibung einer früheren Sperrstunde im Sinne des Absatz 5; sicherheitspolizeiliche Bedenken infolge gehäufter Vorfälle von strafrechtlicher und verwaltungsstrafrechtlicher Bedeutung)

VwGH 12. 9. 2007, 2007/04/0138

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