KflG § 20 Z 4 (Pflichten des Berechtigungsinhabers; Genehmigungspflicht für besondere Beförderungspreise und -bedingungen, Vorlagepflicht, Verbesserung nach § 13 Abs 3 AVG)
§ 25 (Widerruf der Berechtigung, wiederholtes Zuwiderhandeln gegen § 20 trotz zweimaliger schriftlicher Verwarnung, Verwarnung nicht notwendigerweise in Bescheidform)