HypothekenbankG: § 29 Abs 2 zweiter Satz (jederzeitiger Widerruf der Bestellung zum Treuhänder; keine verfassungsrechtlichen Bedenken, Dienstunfähigkeit des Treuhänders)
VwGH 30. 5. 2007, 2003/17/0095
1. Das HypothekenbankG enthielt in der im Beschwerdefall maßgeblichen Fassung keine näheren Determinanten für die Abberufung eines Treuhänders (vgl nunmehr den ausdrücklichen Verweis auf § 76 Abs 3 BWG in § 29 HypothekenbankG idF BGBl I 2005/32).