FPG § 51 Abs 1 (Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung der Asylbehörde nach § 8 AsylG; Bindungswirkung nur soweit, als sich die maßgebliche Sach- oder Rechtslage nicht geändert hat; fehlende Auseinandersetzung mit der behaupteten Sachverhaltsänderung)
VwGH 26. 9. 2007, 2007/21/0175