AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht; Ermittlungspflicht)
§ 8 (Non-refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG; Prüfung der Gefährdung im Herkunftsstaat)
§ 13 Abs 2 (Asylausschluss, Gefahr für die Sicherheit der Republik oder rechtskräftige Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens und Gefahr für die Gemeinschaft; Vorliegen von 4 Kriterien, rechtskräftige Verurteilung, besonderes schweres Verbrechen, Gemeingefährlichkeit Überwiegen der öffentlichen Interessen an Rückschiebung mit Güterabwägung; Begriff des besonders schweren Verbrechens, keine Anknüpfung an gesetzliche Strafdrohung, Delikt muss abstrakt und konkret schwerwiegend sein; Drogenhandel ist typischerweise besonders schweres Verbrechen)