BDG 1979 § 69 (Erholungsurlaub, Verfall, vorzeitige Schutzfrist; Recht auf Verbrauch des Erholungsurlaubes nach Ende des Beschäftigungsverbotes innerhalb eines der Verkürzung durch das Beschäftigungsverbot entsprechenden Zeitrahmens)
MSchG § 3 Abs 1 (Beschäftigungsverbote für werdende Mütter, Achtwochenfrist)